Endurteil des OGH im Tiroler Kuhprozess: geteiltes Verschulden.
Im Sommer 2014 war eine 45jährige Urlauberin aus Deutschland mit ihrem angeleinten Hund auf einem viel begangenen Wanderweg tn einem Tiroler Almtal von einer Mutterkuhherde angegriffen worden. Die Frau wurde zu Tode getrampet. Die Weide war nicht abgezäunt, doch hatte der Almbauer Hinweistafeln mit dem Text „Achtung Weidevieh! Halten Sie unbedingt Distanz, Mütterkühe schützen ihre Kälber – Betreten und Mitführen von Hunden nur auf eigene Gefahr“ angebracht. Solche Schilder waren nach einem früheren OGH-Urteil ivon der Landwirtschaftskammer empfohlen worden.
Gatte und Sohn der Getötetem forderten Schadenersatz im Gesamtwert von 490.000 €. Das Erstgericht erkannte, der Landwirt habe seine Pflichten als tierhalter verletzt und gab der Klage vollinhaltlich stattt, das Oberlandesgericht Innsbruck als Berufungsgericht ging dagegen im Vorjahr von einem 50 %igem Mitverschulden des Opfers aus. Kürzlich bestätigte der Oberste Gerichtshof das Berufungsurteil. DerGatte erhält demnach rund 54.000 € und eine monatliche Rente von 600 €, der Sohn 24.000 € und 180 € monatlich.
Die Anerkennung der Mitschuld der Touristin ist für die Weidehalter ein kleiner Lichtblick, ändert aber wenig an der allgemeinen Tendenz, städtischen Anschauungen gegenüber ländlichen Erfordrnissen den Vorzug zu geben., wie dies etwa die Einbürgerung der Wölfe zeigt. Die tierschützerisch wünschenswerte Freilandhaltung wird so immer kostspieliger und schwieriger, und Bauern wählen dann eben wieder die enge Stallhaltung. Das zeigt sich auch im wolfsgefährdeten Waldviertel.
EL 13.5.2020, Nachtrag 16.5.2020:
Wie der ORF Steiermarkheute meldet, hat ein steirischer Landwirt einen zwei km langen Wanderweg auf der Sommeralm (Bezirk Weiz) jetzt als Konsequenz auf das OGH-Urteil für Wanderer gesperrt.