Kaum Konkretes, viele Absichtserklärungen und Ziele. Doch Tierschutz nicht mehr im Landwirtschaftsministerium sondern beim grünen Umweltminister lässt hoffen, dass nicht von Anfang an gebremst wird. (Inwieweit allerdings die nachstehenden Punkte dem Ressort Tierschutz und nicht dem Ressort Landwirtschaft oder anderen zugerechnet werden, wissen wir nicht).
Etwa eine von den über 300 Seiten ihres Programms widmet die Regierung dem Tierschutz im Kapitel „Landwirtschaft, Tierschutz & Ländlicher Raum“ im Unterkapitel „Die hohen Tierschutz- und Lebensmittelstandards schützen “ (Seiten 158/159) wie folgt:
• Verteidigung der hohen europäischen Sozial- und Umweltstandards in internationalen Handelsabkommen (Agrarhandel)
o Vertragliche Verankerung unserer hohen Qualitäts- und Produktstandards in den Handelsabkommen der Europäischen Union zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der besonderen Berücksichtigung von sensiblen Produkten im Interesse der österreichischen Landwirtschaft
o Positionierung Österreichs im Rat, bei bilateralen Handelsabkommen zwischen der EU und Drittstaaten künftig europäische Produktionsstandards als Bedingung für Lebensmittelimporte in die EU durchzusetzen (Tierwohl, Raubbau an der Natur, Pestizide und Zusatzstoffe, Hygiene)
o Nein zu Mercosur
- Strengere EU-Kontrollen bei Importen aus Drittstaaten
- Einsatz für ein gentechnikfreies Europa im Anbau auf europäischer Ebene
- Evaluierung bestehender Strukturen im Bereich Tiergesundheit, Lebensmittelsicherheit und Exportfragen mit dem Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu verbessern
- Tierschutz in der Landwirtschaft forcieren
o Ziel: Langfristig flächendeckende Einführung besonders tierfreundlicher Haltungsformen, wie Stallhaltung mit Einstreu, freie Abferkelsysteme, Auslauf und Freibereich, im Einklang mit den Entwicklungen auf dem Markt
o Zusätzliche finanzielle Anreize für die Umstellung auf moderne und besonders artgerechte Tierhaltungssysteme mit beispielsweise geringerer Besatzdichte, getrennten Funktionsbereichen, Kühlung, Phasenfütterung etc.
o Forschung und Entwicklung von Alternativen zum bisherigen Standard der Ferkelkastration mit dem Ziel, die derzeitige Praxis in Zukunft abzulösen
o Forcierung der Haltung von Zweinutzungsrassen bei Geflügel und Rind
o Verbot des Schredderns von lebendigen Küken
o Regulierung der Haltung von Wachteln
o Einsatz für auf Wissenschaft basierenden Tierschutz-Mindeststandards für die Putenmast auf EU-Ebene .. Offensive zur Verbesserung des Tierwohls bei Tiertransporten
o Initiative zur gemeinsamen Weiterentwicklung der Tiertransportstandards sowie Überprüfung der Einhaltung der Standards (z.B. Aufenthalts- orte in Drittstaaten, Einhaltung O.I.E.-Tierschutzbestimmungen in Zieldrittstaaten) auf europäischer Ebene
o Einschränkung der europaweiten Tiertransportzeiten und Umsetzung europäischer Standards bis zum Zielbetrieb
o Initiative zur Reduktion von Tiertransporten in Drittstaaten
o Verbot von Schlachttiertransporten in Drittstaaten
o Initiative zur Reduktion von Langstreckentransports von Wiederkäuern unter 8 Wochen – Schaffung einer freiwilligen Branchenvereinbarung
Verstärkte, risikobasierte Kontrolldichte bei Langstrecken-Transporten und Ausbildung der Amtsorgane für Tiertransporte
o Regionale und mobile Schlachthöfe und Weideschlachtung fördern und ermöglichen, um die Anzahl von Tiertransporten zu reduzieren
o Kompetenzen des amtlichen Tierschutzes im Heimtier-Bereich stärken (z.B. Kontrolle des Verbots von Qualzucht etc.)
o Maßnahmen prüfen für die bessere Handhabe gegen animal hoarding und für die Entbürokratisierung bei der Weitergabe von Heimtieren
o Bürokratieabbau und Effektivität im Bereich Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
o Mehrgleisigkeiten bei Kontrollen vermeiden und Entwicklung eines Kontroll-Informationssystems vom Betriebsmittel bis zum Lebensmittel
Und dann noch:
o Verbesserung der Kennzeichnung von Lebensmitteln: Verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten Milch, Fleisch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung (öffentlich und privat) und in verarbeiteten Lebensmitteln ab 2021
o Positionierung des Agrarumweltprogramms mit ÖPUL, Bio, Naturschutz und Tierwohl als Beitrag zur Erreichung der Pariser Klimaziele, wobei insbesondere dem Biolandbau eine wesentliche Bedeutung zukommt
o Weiterentwicklung der Tierwohlkriterien beim AMA-Gütesiegel (auch in Basis-Anforderungen, Auslauf, Platzangebot)
o Ökologische, klimagerechte und Tierwohl-Kriterien für Investitionsförderungen im Rahmen der Ländlichen Entwicklung forcieren, z.B. Förderungen primär für Investitionen, die der Marktentwicklung und den gesellschaftlichen Anforderungen entsprechen, wie Tierwohlgerechter Stallbau