2,6 Millionen € musste das Justizministerium, besser gesagt wir Steuerzahler für die Pflichtverteidiger im Wr.Neustädter Tierschützerprozess 2010 – 2012 zahlen, ist dem heutigen Standard zu entnehmen. Damals waren alle 13 Angeklagten nach über einjährigem Prozess wege erwiesener Unschuld freigesprochen worden. Den Angeklagten, die sich eigene Verteidiger genommen hatten, wurden die Verteidigerkosten /für jeden etwa eine halbe Million €, so gutwie nicht ersetzt. Der Hauptangeklagte DDr. Balluch hat vergeblich gegen die Republik um Schadenersatz prozessiert.Balluch kandidiert übrigens jetzt auf der Liste jetzt – Pilz für den Nationalrat.
https://www.derstandard.at/story/2000108664673/warum-fuenf-buwog-anwaelte-noch-gratis-arbeiten