Ein Rechtsstaat, in dem ein unschuldig Angeklagter für seinen Freispruch eine halbe Million zahlen muss. Europ. Gerichtshof für Menschenrechte behandelt Beschwerde DDr.Balluch nicht
Vor rund neun Jahren standen 13 Tierschützer, darunter zwei Frauen, in Wiener Neustadt als Angeklagte vor Gericht. Ein Jahr lang. Am Ende Freispruch wegen erwiesener Unschuld. Allerdings, je ca. eine halbe Million Euro unvemeidliche Verteidigungskosten müssen sie selbst zahlen. Der Hauptangeklagte DDr.Balluch versuchte die Refundierung der Kosten vom Staat zu erreicheni. Vergeblich, seine Klage, die sich auch auf rechtswidriges Agieren der Polizei stützte, blieb vor den österr. Gerichten erfolglos. Er erhob dagegen Beschwerde an den Europäischen Gerichtsshof für Menschenrechte. Der, vertreten durch einen Einzelrichter, lehnte es ab, die sache zu behandeln. Er wies die Beschwerde als unzulässig zurück. Ein interessanter Rechtsstaat, in dem ein unschuldig Angeklagter eine halbe Million zahlen muss.