Derzeit liegt der Regierungsentwurf des Strafrechtsänderungsgesetzes 2018 dem öst. Nationalrat zur Entscheidung vor. Ziel des Gesetzesentwurfs: besseree rrorbekämpfung, das Ergebnis: wieder ein wenig näher zum Polizeistaat. Das Gesetz weitet den Terrorismusbegriff in für Demokratie und Rechtstaat gefährlicher Weise aus. Namhafte angesehene Institutionen wie Rechtsanwaltskamme, Rotes Kreuz und auch Tierschützer haben ernste Bedenken angemeldet. Siehe
https://derstandard.at/2000080832974/Gesinnungsstrafrecht-Empoerung-ueber-neuen-Tatbestand-Reisen-mit-Terror-Absicht
Zahlenmäßig gesehen sind die Menschenopfer terroristischer Aktionen minimal gegenüber, den Menschenopfern, die andere plötzliche grausliche Ereignisse, Verkehrsunfälle, Arbeits-, Freizeitunfälle fordern. Die sind vieltausendfach größer.
Nicht wenige Leute fragen sich, ob die wenigen Terrorismusfälle das seit vielen Jahre fortgesetzte Aufblähen des Überwachungsstaates wert sind.
Auch meinen manche, das eigentliche Problem seien nicht die paar Bomben, die Terroristen in Europa explodieren lassen, sondern die Millionen Bomben und Granaten, mit denen westliche Mächte die Menschen im Nahen Usten etc. seit vielen Jahren traktieren. Sie vermuten, würde der Westen aufhören, im Bestreben der Bevölkerung Demokratie und Freiheit zu schenken, Menschen zu Tode zu bringen, zu verstümmeln, Häusser zu zerstören, Menschen ihre Heimat zu nehmen,
gäbe es auch keinen Terror in Europa.
Sei dem wie immer. Die Angst vor Terror ist hierzulande groß, so tut sich die Regierung mit der Auferlegung von Beschränkungen leicht; viele sind bereit, für mehr Sicherheit auf Grund-und Freiheitsrechte zu verzichten. Ist das weitblickend?
Ein Beispiel: Bei Einführung umfassender Strafbetimmungen gegen kriminelle und terroristische Organisationen
war es ählich. Man sagte uns, es gehe gegen Mafia und Al Kaida. Angewandt wurde das Instrument dann gegen Tierschützer und jetzt gegen die Identitären. Auch wer sich freut, dass es gegen diese radikale aktionistische politische Gruppe geht, sollte bedenken: Es könnte einmal auch ihn treffen.
Polizeiliche Ermächtigungsgesetze lassen sich gegen jeden der Regierung Missliebigen einsetzen. Übrigens, wer einem Wohltätigkeitsverein zehn Euro spendet, gilt nach unserem Gesetz bereits als Terrorist, wenn der Verein gelegentlich auch echten (oder unechten?) Terroristen hilft. Es droht im Kerker.
DDr. Balluch, Hauptangeklagter im Wiener Neustädter Tierschützerprozess vor acht Jahren meint dazu: http://www.martinballuch.com/vorwurf-kriminelle-vereinigung-§-278-stgb-offener-brief-an-die-identitaeren/
Erwin Lauppert