Menschen, die gegen Tierquälerei kämpfen verzweifeln oft angesichts der vielen Grausamkeiten, denen sie tagtäglich begegnen. Und der Vergeblichkeit vieler ihrer Bemühungen. Da kann ein Blick in die Vergangenheit hilfreich sein. Manches hat sich doch zum Besseren gewendet, wie beispielsweise in den „Erlaß der böhmischen Statthalterei (d. i. die Provinzbehörde) vom 29. October 1870 an die böhmischen Bezirksbehörden betreffend die Republicierung der Vorschriften zur Hintanhaltung der Thierquälerei“ zeigt, der da lautet:
„Es ist wiederholt die Wahrnehmung gemacht worden:
a) daß das zum Verkaufe oder im sonstigen Verkehre von einem Orte zum andern transportierte Federvieh oft über- mäßig fest gebunden, oft auch in engen Hürden so zusammengepfercht wird, daß es auf- und aneinandergedrückt kaum athmen kann und nebstbei selbst in der warmen Jahreszeit oft tagelang jedes Futters und Getränkes entbehrt
b) daß Kälber, Schweine und anderes Stechvieh bei dem Transporte jämmerlich zusammengeschnürt und oft mit von dem Schubkarren herabhängenden Köpfen auf dem Boden und Pflaster die ganze Länge des Weges entlang geschleift und so auf die unmenschlichste Weise oft zu Tode gemartert werden
c) daß bei der Verwendung von Hunden zum Ziehen dieselben durch Auflegung zu großer Lasten überbürdet, nebstbei über- dies noch durch Schläge, Stöße und andere grobe Mißhandlungen zur Fortbewegung angetrieben werden, und es offen- bar anschaulich ist, daß diese Thiere durch die an ihnen verübten Mißhandlungen und den Mangel an hinreichender Nahrung an Kräften so herabgekommen sind, daß sie den übertriebenen Forderungen ihrer Eigenthümer nicht entsprechen können, wobei es nicht selten vor- kommt, daß sich die Leiter der Hunde noch überdies öfter selbst auf den Karren setzen und sich mit Unwendung der härtesten Antreibungsmittel streckenweise mit fortziehen lassen, endlich
d) daß Pferde und Zugochsen, wenn sie die übermäßigen Lasten besonders bei vorkommenden Anhöhen weiter zu ziehen außerstande sind, oft auf das heftigste angetrieben werden, wobei sich die Leiter des Gespannes häufig die grausamsten und empörendsten Mißhandlungen ihrer Zugthiere erlauben.
Abgesehen davon, daß eine derartige grausame Behandlung von Thieren nicht nur den Unwillen eines jeden human Gesinnten erregen muß, stellen sich auch dergleichen Handlungen als strafbar dar; es sind daher sämmtliche Sicherheitsorgane angewiesen worden, jede grausame Behandlung von Thieren, namentlich aber die so häufig vorkommenden angeführten Fälle von Thierquälerei möglichst hintanzuhalten, die in der Thierquälerei betretenen Individuen vorläufig zurechtzuweisen und wenn diese letzteren dessenungeachtet in ihrem grausamen Verfahren beharren oder sich den an sie ergangenen Weisungen widersetzen, der Strafamtshandlung zuzuführen.“
Daß wir gerade den Erlaß der böhmischen Statthalterei wiedergeben, besagt nicht, daß die Zustände in den anderen Kronländern der Habsburger Monarchie oder in anderen europäischen Staaten besser gewesen wären. Es war nur gerade dieser Ukas, der uns in die Hände geraten ist.
Hat sich wirklich viel zum Bessern gewendet? Wenn wir die Berichte von animals-angels.de lesen, über die Transporte von Schafen aus Australien in den arabischen Raum, von Pferden aus Südamerika nach und in Europa, von Kälbern in Europa, von ausgestallten alten Legehennen, von Rentieren in Norwegen usw., kommen uns Zweifel.
Quelle Anima-Zeitschrift für Tierrechte Nummer 1/2006
27.03.2025