Adolf Hitler, unser Verteidigungsminister und die Wölfe – Allentsteig –Weidetiere zurück in die Massenställe? – Sollen Wälder, Almen, Auen den Menschen oder den Raubtieren gehören? – keine staatliche Entschädigung für menschliche Opfer der Großraubtiere – Reinhold Messner: Wölfe nach Sibirien!
Der Truppenübungsplatz Allentsteig vormals Döllershein – Bauernland ehe Adolf Hitler I die Menschen vertrieg – ist ins Gerede gekommen. Unter dem Schutz des Bundesheeres lebt dort seit 2016 ein jetzt elfkopfiges Wolfsrudel. Ein Wolfspaar aus der Lausitz hatte den Platz zur Heimstätte erkoren, bekam im Vorjahr drei und heuer fünf Junge. Das Rudel hat unter dem Wildbestand des Platzes gründlich aufgerräumt und verschmäht auch Wald- und Weidetiere derweiteren Umgebung. nicht.. Medienberichte über große Wolfsschäden und dazu über zwei Bärenangriffe auf Menschen im Trentino veranlassten uns zu Anfragen an die zuständigen Minister; den Schriftverkehr wollen wir Ihnen nicht vorenthalten, sie finden ihn weiter unten.
Es ist der Wolfslobby gelungen, Wölfe zu einer Art Nationalheiligtum hochzustilisieren. Das Argument, Wölfe hätten , ehe sie vor etwa 200 Jahren uber Anordnung Kaiser Josef II. ausgerottet wurden, hier gelebt. Darum hätten sie heute im Lande Bleiberecht. Vor zwei hundert Jahren sah unsere Welt tatsächlich anders aus.Die meisten Leute waren ein Biotop, Läuse draußen, Würmer drinnen. Ratten und Mäuse lebten in den Häusern und speisekammern, nur sehr mangelhaft von Katzen in Zaum gehalten.
Die Meinung, was einstmals war, hätte ein Anrecht, später einmal wieder zu kommen, widerspricht allen Rechts- und Moralgrundsätzen. Die Lächerlichkeit dieser Argumentation zeigt sich bereits an ihrer selektiven Anwendung . Wölfe ja, doch Ratten und andres Getier,das den Städtern lästig werden könnte, um Himmels Willen nein. Unsere Welt käme sehr in Wirrnis, wollte man nur die zwangsweisen Völkervertreibungen des letzten Jahrhunderts rückgäng machen: Griechen zurück in die Türkei, Türken zurück nach Griechenland, Ukrainer nach Polen, Polen in die Ukraine, Serben in den Kosovo, Millionen Deutsche nach Tschechien und in ost- und südosteuropäische Länder Araber zurück nach Israel usw.Und Allentsteig wieder den Nachfahren der von den Nazis ausgesiedelten Bauern.
Dass etliche Biologen für Wölfe plädieren, ist klar, geht es für sie doch um ihre Jobs, dass auch viele Städter dafür sind, ist menschlich verständlich, den Schaden haben ja andere. (Hätten die Raubtiere den Wienr Prater zur Heimstatt erkoren und dort die Hunde auffressen, dächte man wahrcheinlich anders). Schwerer zu begreifen ist, dass auch viele, die sich Tierfreunde nennen und die Jagd auf Rehe und anderes Wild verabscheuen, die Wolfspartei ergreifen. Brauchte doch das Allentsteiger Wolfsrudel, selbst als es erst fünfköpfig war, jährlich das Äquivalent von 900 Rehen, also auch zahllose Rekitze, kleine Bambis, die die natürlich ohne Rücksicht auf Schonzeiten töten.
Einst wurden die Raubtiere, wo immer sie sich zeigten, getötet oder vertrieben, während sie jetzt unter absoluteem Schutz stehen.. Das ignorieren die Wolfsbefürworter. Sie versuchen uns einzureden, dass Wölfe für den Mensch ungefährlich seien und Rotkäppchen ein Ammenmärchen sei. Das ist leider gelogen. „273 getötete Kinder in drei indischen Bundesstaaten in den Jahren 1980 bis 2000. Einige Wölfe waren in die Hütten von Dorfbewohnern eingedrungen.“ (DIE ZEIT Hamburg).“ Im spanischen Galicien wurden vor 40, 60 Jahren ein paar Mal Kinder angefallen und teilweise getötet. Die Zahl der Wolfsangriffe auf Menschen in Europa ausgenommen Russland, Weißrussland und Ukraine t seit 1950 wird mit 59 beziffert .Selbst in Deutschland fiel in den 70erJahren ein Kind einem entkommenen Wolf zu m Opfer. Nicht umsonst warnt die Regierung von Alaska, in Wolfsgebieten Kinder allein ins Freie zu lassen.
Groß ist die Zahl der Hunde und vor allem natürlich der Weidetiere, die dem Wolf zum Opfer fallen, sie sind für den Beutegreifer eben ein „gefundenes Fressen“. Die Wolfsbiologe machen es sich da leicht. Sollen halt die Bauern ihr Vieh schützen, durch Herdehunde und Zäune. Ob das technisch durchführbar ist und vor allem, was das kostet, verschweigen sie; sie zahlen es ja cuch nicht.
Die Schlusfolgerug Weidehaltung wird unrentabel, zutück in den Stall.
Verkürzt lautet die Frage also:
Wollen wir den Wolf und artwidrige, häufig tierquälerische Masssentierhaltungoder
kein Wolf und dafür tierfreundliche Weidehaltung?
Sollen unsere Wäleder und Almen und Auen den Menschen, und das sind Hunderttausende, wenn nicht Millionen, gehören
oder ein paar hunndert Wölfen und ihren Biologen?
Fast perfid : Der Staat schützt die großen Raubtiere und droht jedem, der dem entgegen handelt, strenge Strafen, Gefängnis etc. an, weigert sich aber menschliche Opfern dieser Raubtiere Entschädigung zu zahlen, weder fürs Krankenhaus noch fürs Begräbnis.
Dem bekannte Extrembergsteiger Reinhold Mesner, jetzt Betreiber einer Landwirtschaft in Südtirol wurde ein Yak gerissen. Er meint: Wölfe nach Sibirien, dort ist Platz, bei uns nicht( (Kronenzeitung 12.11.2017)
Hier der eingangs angekündigte Schriftverkehr:
1a) Mail an Verteidigungsminister Doskozil betr. Allentsteig, Schäden und GEfahren
Sehr geehrter Herr Bundesminister,
Auf dem Truppenübungsplatz Allentsteig (vormals Döllersheim, einst von Adolf Hitler geschaffen und anders als dessen Geburtshaus auch von unseren Regierungen bewahrt) beherbergt das Bundesheer seit mehr als einem Jahr ein Wolfsrudel, Einwanderer aus der Lausitz. Das ist inzwischen laut Medien auf 11 Köpfe angewachsen. In diesem Zusammenhang ergeben sich auch für die Öffentlichkeit interessante Fragen:
1. Welche wirtschaftlichen Einbuße bedeutet die Anwesenheit der Wölfe für die Republik, also uns. Die jährlichen Abschusszahlen auf dem im Truppenübungsplatz sind, oder waren ja vor der Wolfszeit beachtlich (laut einem Referat des zuständigen Heeresangestellten am Jägertag u.a. 1100/800 Hirsche, 200 Rehe, 150-200 Mufflons, der Futterbedarf des damals noch kleineren Rudels 13.500 kg jährlich, was 900 Rehen entspricht).
2. Die Anwesenheit von Großraubtieren, die ihre Streifzüge natürlich über den Übungsplatz hinaus ausdehnen, führt verständlicherweise zu Interessenkonflikten. Laut Medienberichten befasst sich mit diesem Problem ein Arbeitskreis, beschickt von Jägerschaft. Landwirtschaftskammer und WWF. Warrum nicht auch vom Bundesheer, dem Herbergsgeber der Wölfe?
3. Unter Kreisky wurden die Wälder der Bevölkerung geöffnet. Sollen sie jetzt unter einem sozialdemokratischen Verteidigungsminister mittels der normativen Kraft des Faktischen wieder gesperrt werden. Welche Mutter wird ihre Kinder noch in den Wald lassen, welche Schwammerlsucherin hineintrauen, wenn dort ein Rudel hungriger Wolf herumläuft?
4. Im Juli gab es im benachbarten Trentino zweimal einen Bärenangriff auf Menschen. In Slowenien wurden laut einer Aussage im ORF in kommunistischer Zeit drei Menschen von Bären getötet. In Österreich fallen alljährlich zahlreiche Haustiere Bär und Wolf zum Opfer. Die Regierung von Alaska mpfiehlt Schutzmaßnahmen für Kinder in wolfsnahen Gegenden (siehe unten, Brgleitung durch Erwachsene am Schulweg, an der Busstation). Beschützt das Bundeheer als Gastgeber der Wölfe die Kinder?
1b) Verteidigungsministerium am 15.9.2017 zu den Wölfen am Truppenübungspöatz, Schäden und Gefahren
Es ist richtig, dass sich bereits seit über einem Jahr ein Wolfsrudel am Truppenübungsplatz (TÜPl) ALLENTSTEIG angesiedelt hat.
Der TÜPl ist aufgrund seiner hohen ökologischen Wertigkeit als Europaschutzgebiet nach NATURA 2000 ausgewiesen. Diese Wertigkeit ist bedingt durch seine spezifische Nutzungsform und seinen Status als Sperrgebiet mit eingeschränktem Zutritt.
Ihre Frage betreffend der wirtschaftlichen Einbuße für die Republik durch die Anwesenheit der Wölfe ist insofern weiter zu sehen, da Faktoren, wie z.B. Natur- und Artenschutz, Wissenschaft und Forschung sowie Öffentlichkeitswirksamkeit und Nachhaltigkeit, mit ihrem positiven Breitenspektrum, dieser gegenüberzustellen wären.
Aus okologischer Sicht ist der Wolf als autochthone Tierart ein natürlicher Bestandteil der Biodiversität. Er ist in seiner Funktion als Prädator ein wichtiges Element der Lebensgemeinschaften in heimischen Ökosystemen.
Es ist erwiesen, dass durch die Anwesenheit von Wölfen Wildtierbestände vitaler und Ökosysteme natürlicher im Gleichgewicht gehalten werden.
Aufgrund seiner spezifischen Nutzungsform ist der TÜPl ALLENTSTEIG nach dem Sperrgebietsgesetz 2002 idgF. als ganzjähriges Sperrgebiet verordnet. Eine Zutrittsmöglichkeit für heeresfremde Personen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Dem Bundesheer sind gemäß § 2 Wehrgesetz 2001 idgF. als Aufgaben die militärische Landesverteidigung, der Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit und der demokratischen Freiheiten der Einwohner sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt, die Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges und die Hilfeleistung im Ausland bei Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe sowie der Such- und Rettungsdienste zugeordnet.
Das Österreichische Bundesheer steht in Wahrnehmung seiner Aufgabenerfüllung für Schutz und Hilfe und die nachhaltige Bewahrung der natürlichen Umwelt als Lebensgrundlage jetziger und künftiger Generationen. Diese Bemühungen führen zu einer hohen gesellschaftlichen Akzeptanz und werden anerkannt und unterstutzt.
2a) Mail an Landwwirtschaftsminister Rupprechterr, 2.8.2017 betr.Entschädigung für menschliche Opfer
Sehr geehrter Herr Bundesminister,
Im Juli gab es im benachbarten Trentino zweimal einen Bärenangriff auf Menschen. Die beiden Opfer erlitten Verletzungen und entgingen nur mit knapper Not dem Tod. In Slowenien wurden laut einer Aussage im ORF in kommunistischer Zeit drei Menschen von Bären getötet. In Österreich fallen alljährlich zahlreiche Haustiere Bär und Wolf zum Opfer. Für diese erhalten deren Besitzer wenigstens teilweise Schadenersatz.
Da EU und unsere Regierung ihre schützende Hand uber die Beutegreifer halten, im Ergebnis also anscheinend das Leben von Bär und Wolf höher werten als das eines Menschen, dürfte es nur eine Frage de Zeit sein, bis auch bei uns ein Mensch dem Räuber zum Opfer fällt.
Dazu eine Frage: Wer muss in solch einem Fall die Begräbniskosten oder günstigenfalls die Heilungskosten tragen, der Staat, der die Großraubtiere schützt, oder der Betroffene?
2b) Landwirtschaftsministerium am 4.8.2017 u-a- zur Frage ob menschlichen Opfern von Bär und Wolf Entschädigungsansprüche gegen den Staat haben:
Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an den dafür im Land Steiermark zuständigen Bärenanwalt und Wolf-Beauftragten Herrn Dr. Georg Rauer:
+43 664 62 19 419 georg.rauer@fiwi.at
Die Bärenanwälte sind unabhängige Vermittler zwischen Mensch und Bär.
Sie sind erste Ansprechstelle vor Ort, sammeln und überprüfen Bärenhinweise und informieren über die aktuelle Bärensituation.
Schadensbegutachtung: Bärenanwälte sorgen für eine objektive Begutachtung von Schadensfällen, auch durch Konsultation externer Experten. Weiters beraten sie über Vorsorge und Schadensabwicklung.
2c) Anm. Der Bärenanwalt ließ jnsere Anfrage unbeantwortet.
3) verteidigungdministerium am 30.8.2017 zur Frage der Enzschädigung menschlicher Opfer durchgen den Staat :
Besten Dank für Ihre Anfrage die an den zentralen Rechtsdienst des BMLFUW weitergeleitet wurde, es kann Ihnen dazu nun folgende Information gegeben werden:
Ein Zivilrechtsanspruch bei Schäden durch Wildtiere besteht nicht, da diese keinen Eigentümer haben. Der Bund, das BMLFUW, ist zwar für den Artenschutz betreffend Bären und Wölfe zuständig, aber aus einem Gesetz alleine, oder wie hier aus einem Staatsvertrag (Washingtoner Artenschutzübereinkommen), sind keine Amtshaftungsansprüche ableitbar, für solche bedarf es eines fehlerhaften Behördenhandels (Bescheid oder Vernachlässigung einer behördlichen Aufsichtspflicht), was hier nicht Schutzzweck der Norm ist.
Naturschutzrecht und Jagdrecht beziehen sich ebenfalls auf Wildtiere, beides ist aber eine Angelegenheit der Länder.
Es wäre zweifellos von Vorteil, dass nicht nur für Vermögensschäden, z.B. an Weidetieren und Bienenstöcken, Anspruchsgründe geregelt sind, sondern auch bei Schäden an Leib und Leben. Ob hier ein Handlungsbedarf gesehen wird, hätte das für Schadenersatzangelegenheiten zuständige Justizministerium zu beurteilen.
4) Bundeskanzleramt am 5.9. 2017 insbes. zur Frage welche österr. Minister in der EU für den Bären und Wolfsschutz gestimmt haben:
Wir haben Ihre Stellungnahme mit Interesse gelesen. Die Fauna-Flora-Habitat (FFH-) Richtlinie, welche die Grundlage u.a. für den Schutz von Großraubtieren bildet, stammt aus dem Jahr 1992. Mit dem EU-Beitritt Österreichs wurde das österreichische Recht mit diesen Bestimmungen harmonisiert. Da Natur und Artenschutz in Österreich Ländersache ist, ersuchen wir Sie, sich mit Ihren Anregungen auch direkt mit der zuständigen Abteilung in Verbindung zu setzen:
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Naturschutz Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten
E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Informationen zu dem von Ihnen angesprochenen Themenbereich erhalten Sie über folgende Links: http://www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/naturschutz/sg/n2000/ http://www.noe.gv.at/noe/Naturschutz/Hauptregion_Waldviertel_-_Natura_2000.html http://ec.europa.eu/environment/nature/info/pubs/docs/nat2000newsl/nat21_de.pdf
In diesem Sinne verbleiben wir