Vor gut zwei Jahren hatte die IST die Initiative SteirerInnen gegen Tierfabriken hatte vor gut zwei Jahren in zwei kleinen Städten, Gleisdorf und Leibnitz, in der an Mais und Schweinen reichen südlichen Steiermark ein paar großflächige Plakate geklebt. Die zeigten ein Feld, einen Traktor und einen Mann in Gasmaske und dazu den Text:
„Gott schütze uns vor giftspritzenden Bauern! Keine Keime und Antibiotika auf den Tellern unserer Familien! Schluss mit der Gefährdung von Mensch, Tier und Umwelt durch die giftunterstützte Landwirtschaft!“Der steirische Bauernbund, eine Teilorganisation der ÖVP, hatte darauf den Verantwortlichen der Aktion, den Umweltaktivisten Franz Sölkner auf Unterlassung und Widerruf geklagt. Die Klage war in erster Instanz, dem Bezirksgericht Graz – Ost erfolgreich.
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Das Landesgericht für Zivilrechtssachen als Berufungsinstanz hat jetzt das erstgerichtliche Urteil aufgehoben und die Klage abgewisen. Der Text des Plakats sei durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt.
Das Landesgericht stellte damit klar:
- bestimmte Agrarchemikalien (ua Glyphosat) können als „Gift“ bezeichnet werden
- die in der agro-industrielle Landwirtschaft eingesetzten Antibiotika gefährden die Gesundheit
- dass die „giftunterstützte Landwirtschaft Mensch, Tier und Umwelt gefährdet“ basiert auf wissenschaftlichen Fakten, so Sölkner.
3.12.2021